Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage für den Vertrag über die Erbringung einer Ernährungsberatung. Mit der Unterzeichnung des Kostenvoranschlages/ des Angebotes erkennt der Auftraggeber diese AGB als allein verbindlich für die vertragliche Beziehung an. Als Auftragnehmer gilt Dein Stoffwechsel Leipzig, Inh. Meggie Friedrich, Delitzscher Str. 81 in 04129 Leipzig.
§ 1. Die Beratungsleistung
Gegenstand des Beratungsvertrages ist das Erbringen der im Kostenvoranschlag/ Angebot vereinbarten Leistungen. Die gemäß Kostenvoranschlag/ Angebot vereinbarten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Beratungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden.
Die Beratungsleistung wird von, Meggie Friedrich, telefonisch, persönlich oder per E-Mail/ Whatsapp erbracht. Die im Rahmen der Ernährungsberatung weitergegebenen Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine ärztliche Behandlung oder Therapie.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Erbringung einer Ernährungsberatung kommt mit der Annahme und Unterschrift des schriftlich erstellten Kostenvoranschlages/Angebotes zustande.
§ 3 Preisgestaltung
Die im Kostenvoranschlag/ Angebot genannten Preise sind verbindlich und nicht verhandelbar. Veränderungen bedürfen der Schriftform. Der Auftraggeber hat auch diejenigen Kosten zu tragen, die durch eine von ihm veranlasste nachträgliche Änderung entstehen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung der Beratungsleistungen erfolgt je nach Vereinbarung im Kostenvoranschlag /Angebot entweder als Einmalzahlung oder als Ratenzahlung. Sofern im Einzelfall nichts anderes angegeben ist, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig und der Betrag ist gebührenfrei auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so gilt für jedes Mahnschreiben eine Mahngebühr von 5,00 €, welche auf den offenen Rechnungsbetrag aufgeschlagen wird. Wird die Beratung vorzeitig abgebrochen, so werden bereits überwiesene Beträge nicht zurückerstattet.
§ 5 Terminabsagen
Terminabsage Erstgespräch/ Check-In
Ersttermine können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Für kurzfristige Terminabsagen behalten wir uns vor folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
12 h bis 24 h vorher 10 % der gebuchten Dienstleistung
5 bis 12 h vorher 20 % der gebuchten Dienstleistung
2 bis 5 h vorher 50 % der gebuchten Dienstleistung
bis 2 h vorher 70 % der gebuchten Dienstleistung
bei Nichterscheinen ohne Absage 100 % der gebuchten Dienstleistung
Ausgenommen sind Absagen von Terminen aufgrund akuter Krankheit oder anderen wichtigen Gründen (Todesfall in Familie oder Bekanntschaft, Entbindung des eigenen Kindes). Ein Nachweis ist zwingend erforderlich.
Terminabsage bei bestehenden Verträgen
Der Auftraggeber reserviert beim Auftragnehmer einen verbindlichen Termin mit einem vereinbarten Zeitrahmen. Sollten einzelne Termine nicht eingehalten werden können oder verschoben werden müssen, so muss dies vom Auftraggeber mindestens 24 Stunden vorher angekündigt werden. Dies kann telefonisch, per E-Mail, per SMS oder Whatsapp erfolgen. Ohne rechtzeitige Absage verfällt der Termin und kann nicht nachgeholt werden. Ausgenommen sind Absagen von Terminen aufgrund akuter Krankheit oder anderen wichtigen Gründen (Todesfall in Familie oder Bekanntschaft, Entbindung des eigenen Kindes). Wir behalten uns die Anforderung eines Nachweises vor.
§ 6 Durchführung der Ernährungsberatung
Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen der im Kostenvoranschlag/ Angebot vereinbarten Leistung und nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolges. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Beratungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
§ 7 Schutz des Eigentums / Schweigepflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Ernährungsberatung bereitgestellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Unterlagen sind ausschließlich personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar.
Ebenso unterwirft sich der Auftragnehmer der Schweigepflicht. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Ernährungsberatung hinaus.
§ 8 Gewährleistung
Der Auftragnehmer ist bemüht, die Beratung mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze durchzuführen und zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Trotzdem übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistungen für den Inhalt dieser Empfehlungen und Analysen. Der Erfolg der Ernährungsberatung hängt im wesentlich von der Mitarbeit des Auftragnehmers ab und kann deshalb nicht garantiert werden. Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden.
§ 9 Haftungsausschluss
Eine Haftung des Auftragnehmers für den Erfolg der Ernährungstherapie bzw. Ernährungsberatung sowie für mögliche direkte oder indirekte negative Folgen und/oder Folgeschäden (gesundheitlich, physisch, psychisch) durch die Beratung wird in jedem Fall ausgeschlossen. Ebenso ist die Haftung für jegliche Art von Schäden einschließlich Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der im Rahmen der Ernährungsberatung bereitgestellten Informationen ergeben ausgeschlossen. Werden Anleitungen vom Auftragnehmer und Informationen vom Auftraggeber nicht eingehalten oder wurden eigenmächtige Änderungen seitens des Auftraggebers an den Beratungsunterlagen vorgenommen, besteht keine Haftung für den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer haftet nicht für unrichtig gemachte Angaben des Auftraggebers. Die Haftung des Auftragnehmers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verletzungsschäden § 286 BGB.
§ 10 Datenschutz und Betroffeneninformationen
Der Auftragnehmer weist daraufhin, dass die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten von ihm zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden. Die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung dieser Daten erfolgt dabei gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (BDSG). Eine Einwilligungserklärung zur Datenerhebung und Datenverarbeitung ist vom Auftraggeberen vor Beginn des Vertragsverhältnisses zu unterschreiben.
Der Auftragnehmer stelle die Hinweise sowie die Betroffeneninformationen im Datenschutz für alle Kunden unter https://www.deinstoffwechsel-leipzig.de/impressum-datenschutz/#datenschutz zur Verfügung.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungs- und zahlungsort der Ernährungsberatung ist – auch bei Durchführung als Online Beratung – Leipzig. Gerichtsstand ist Leipzig.
§ 12 Schlussbestimmungen
Alle Änderungen und Ergänzungen des der Ernährungstherapie bzw. Ernährungsberatung zugrunde liegenden Vertrag sowie dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 13 Schlichtungsklausel
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung des Vertrages unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen der Vereinbarung. Eine derartige Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt und wirksam ist.